§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Vorliegen eines Zustellmangels, keine Fristversäumnis
§ 7 AsylG 1997 (Asyl)