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VwGH 22. 4. 1998, 98/03/0064 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1999/2171ZfV 1999, 897

§ 24 Abs 1 lit d StVO (Halten und Parken, Verbot im Bereich von weniger als 5 m vom Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder)

§ 24 Abs 2 StVO (Verbot gilt nicht, wenn sich aus Straßenverkehrszeichen anderes ergibt)

§ 52 Z 13b Abs 3 StVO (Zusatztafel zum Verbot von Halten und Parken mit Aufschrift „ausgenommen Ladetätigkeit“; Ladezone)

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