§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen Kurzparkzone, Ausnahmebewilligung, keine; Wirtschaftsbetrieb, Be- und Entlademöglichkeit aufgrund Mietvertrag im Hof)
VwGH 20.11.1998, 96/02/0180
Nach stRsp VwGH ist bei der Prüfung der erforderl Voraussetzungen für die Erteilung einer AusnahmeBew gem § 45 Abs 2 StVO ein strenger Maßstab anzulegen und eine solche daher nur bei Vorliegen von gravierenden, die antragstellende Partei außergewöhnl hart treffenden Gründen zu erteilen (vgl ua VwGH 04.10.1996, 96/02/0176, 0177, mwN).