§ 45 Abs 4 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen, Kurzparkzone, Ausnahmebewilligung, Voraussetzungen, Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen; bloßer Hinweis auf Ausbildung in Wien)
VwGH 20.11.1998, 96/02/0162, 0163
§ 45 Abs 4 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen, Kurzparkzone, Ausnahmebewilligung, Voraussetzungen, Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen; bloßer Hinweis auf Ausbildung in Wien)
VwGH 20.11.1998, 96/02/0162, 0163