§ 5 Abs 1 VStG (Verschulden; Einlassungsfahrlässigkeit eines verwaltungsstrafrechtlich verantwortlichen Organs einer jur Person)
§ 9 Abs 1 VStG (Verantwortlichkeit, ebenso)
§ 20 LMG (Vorsorge gegen hygienisch nachteilige Beeinflussung ua von Lebensmitteln, soweit nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar ist; Zumutbarkeit; Fliegengitter in Werksküche, absplitternder Fensterlack)