§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung, kein Asyl, wenn inländische Fluchtalternative zur Verfügung; Nigeria religiöse Riten)
VwGH 11.03.1998, 97/01/0751
Der Bf (StA Nigeria) brachte ua vor, es gebe nach dem Tod des Stammeshäuptlings sakrale Handlungen, wobei der erstgeborene Sohn eines Bewohners geopfert und dessen Kopf als Grabbeigabe mit dem Häuptling beerdigt werde. Der Bf hätte geopfert werden sollen.