§ 18 Abs 3 erster Satz AsylG 1991 (Einbringung eines Asylantrages, deutsche Sprache oder in einer der Amtssprachen der Vereinten Nationen; Nichtbefolgung eines Verbesserungsauftrages zur Übersetzung des Antrages, Unzulässigkeit des Antrages)
Regel 51 GO der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Amtssprachen, Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch)