§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung; Bangladesch, aktives Mitglied der „Jatya-Partei“)
Art 1 Abschn C Z 1 FlKonv (Asylausschluss, ua freiwillige Unterschutzstellung unter Heimatstaat, Ansuchen um Verlängerung des Reisepasses, Verlangen der österreichischen Behörden)