§ 1 AsylG 1968 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung, Eingriffe mit ausreichender Intensität, keine, Hausdurchsuchungen ohne besondere Umstände, Verfolgung von Angehörigen; Wehrdienstverweigerung)
VwGH 19.02.1998, 96/20/0546
Der Bf (Kurde in der Türkei, Alevite) nennt als Verfolgungsgründe die Suche der Beh nach anderen Familienangehörigen, insb seinem Onkel, sowie den Umstand, dass er der Mitgliedschaft bei der Dev-Sol verdächtigt worden sei, was schließl zu seiner Verhaftung im Jahre 1988 und zu Ermittlungen der Beh gegen seine Familie, zB durch die Vornahme zahlreicher Hausdurchsuchungen, geführt habe. Mit diesem Vorbringen gelingt es dem Bf aber nicht, asylrelevante Umstände in einer ausreichend substantiierten Form geltend zu machen.