§ 17 Abs 2 WaffG (Waffenpass, Führung von Faustfeuerwaffen, Bedarf)
§ 18 WaffG (Bedarf, Nachweis des Vorliegens besonderer Gefahren außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen bzw eingefriedeten Liegenschaften)
VwGH 15.05.1997, 97/20/0129
§ 17 Abs 2 WaffG (Waffenpass, Führung von Faustfeuerwaffen, Bedarf)
§ 18 WaffG (Bedarf, Nachweis des Vorliegens besonderer Gefahren außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen bzw eingefriedeten Liegenschaften)
VwGH 15.05.1997, 97/20/0129