Art 18 B-VG (Legalitätsprinzip; großzügigere Handhabung gesetzlicher Bestimmungen in der Vergangenheit; keine Bindungswirkung an frühere Auslegungen)
§ 24 BPräsWG (Kostenersatz; ersatzfähige Kosten; Kosten des normalen Dienstbetriebes; Zusatzkosten)
Art 18 B-VG (Legalitätsprinzip; großzügigere Handhabung gesetzlicher Bestimmungen in der Vergangenheit; keine Bindungswirkung an frühere Auslegungen)
§ 24 BPräsWG (Kostenersatz; ersatzfähige Kosten; Kosten des normalen Dienstbetriebes; Zusatzkosten)