§ 63 Abs 5 AVG (Berufung, 2-wöchige Berufungsfrist, Verspätung, Zurückweisung vor Entscheidung über Wiedereinsetzungsantrag rechtmäßig)
§ 72 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Bewilligung, Zurückversetzen des Verfahrens in die Lage vor Versäumung)