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VwGH 24. 9. 1997, 97/12/0146 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/2213ZfV 1998, 861

§ 69 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens, Angaben über die Rechtzeitigkeit; keine)

VwGH 24.09.1997, 97/12/0146

Der Wiederaufnahmewerber muss schon im A angeben, wann er von dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Beweismittels Kenntnis erlangt hat; ein Fehlen dieser Angaben über die Rechtzeitigkeit der Antragstellung kann nicht nach § 13 Abs 3 AVG als Formerfordernis behandelt werden.

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