§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine; Beschwerde von Nachbarn gegen die Aufhebung einer a-limine-Abweisung durch die Berufungsbehörde; Aussagen für das weitere Verfahren unbeachtlich)
§ 66 Abs 2 AVG (Berufung, Entscheidung; Aufhebung und Zurückverweisung wegen Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung; Aufhebung einer a-limine-Abweisung, Bindungswirkung)