§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung; keine formale; nachträgliches Wegfallen des rechtlichen Interesses an der Entscheidung des VwGH; Asylverfahren, Verleihung der Staatsbürgerschaft)
§ 56 erster Satz VwGG (Kostenersatz, Klaglosstellung des Beschwerdeführers, Beurteilung als obsiegende Partei)