Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Beschwerde, Legitimation, Rechtsverletzungmöglichkeit im Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung; keine, Abschiebung bzw Ausreise vor Erhebung der Beschwerde gegen Nichtanerkennung eines Abschiebungsverbotes)
§ 54 Abs 1 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat)