§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde; Säumnis der obersten anrufbaren Behörde; Gemeinde nicht belangte Behörde; Entscheidungspflicht nicht hinsichtlich Verordnungerlassung)
§ 34 Abs 1 VwGG (Säumnisbeschwerde, Legitimation keine; Säumnis in Bezug auf Verordnungerlassung)