§ 34 Abs 3 KDV 1967 (durch DrogenMissbrauch indizierte Beeinträchtigung der für das Lenken geltenden Vorschriften; Anordnung einer Untersuchung durch einen Facharzt)
VwGH 18.11.1997, 97/11/0029
DrogenMissbrauch indiziert eine Süchtigkeit, die - allenfalls auch erst in der Zukunft - das sichere Beherrschen von Kfz und das Einhalten der für ihr Lenken geltenden Vorschriften beeinträchtigen könnte (§ 34 Abs 1 lit e KDV 1967). Wenn sich aus der Vorgeschichte oder bei der Untersuchung zur Feststellung der Gesundheit ein derartiger Zustand ergibt, ist gemäß § 34 Abs 3 KDV 1967 eine Untersuchung durch einen entsprechenden Facharzt, die eine Prüfung der kraftfahrspezif Leistungsfähigkeiten einzubeziehen hat, anzuordnen. Hier wurde dieser Vorschrift insofern nicht entsprochen, als zwar eine Prüfung der kraftfahrspezif Leistungsfähigkeit der Bfin durch eine verkehrspsycholog Untersuchungsstelle veranlasst, aber keine Untersuchung durch einen entsprechenden Facharzt angeordnet wurde. Die bel Beh hat damit VerfVorschriften verletzt, bei deren Einhaltung sie zu einem anderen B hätte kommen können. Aufhebung.