§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung, Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch Aufenthaltsrecht, Ausreise oder Abschiebung nach Beschwerdeeinbringung)
§ 54 Abs 1 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; nachträgliche Erlangung des Aufenthaltsrechtes)