§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung; öffentliches Interesse; Schluss aus polizeilicher Meldung auf tatsächlichen Aufenthalt)
VwGH 23.10.1997, 96/18/0103
Die pol Meldung lässt nicht den Schluss auf einen tatsächl Aufenthalt des Bf zu. Es hätte zu einer solchen Feststellung weiterer Ermittlungen bedurft. Vorbringen, Bf sei 1996 wieder in das Bundesgebiet eingereist, verstößt daher nicht gg Neuerungsverbot. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.