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VwGH 24. 1. 1997, 96/19/2024 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/2031ZfV 1998, 825

§ 4 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Versagung; Ermessen; Kriterien für Ermessensübung)

VwGH 24.01.1997, 96/19/2024

Der VwGH hat (17.10.1996, 95/19/0338) ausgesprochen, dass bei einer ErmessensE gem § 4 Abs 1 1. Satz AufG die - in sinngem Anwendung des § 7 Abs 3 FrG - heranzuziehenden persönl Verhältnisse und die dadurch begründeten Interessen des Fremden an der Erteilung einer Bew, soweit diese nicht ohnehin schon aus den Gründen des Art 8 MRK (oder des § 3 AufG) der Versagung der Bew entgegenstehen, den in § 2 Abs 1 AufG umschriebenen besonderen Verhältnissen im Land des beabsichtigten Aufenthaltes gegenüberzustellen sind. Ergibt diese Abwägung infolge der Geringfügigkeit der für die Erteilung sprechenden persönl Interessen des Fremden, dass die sich aus der Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in dem Land des beabsichtigten Aufenthaltes ergebenden öffentl Interessen an einer Verweigerung der Bew, mögen letztere auch der Erteiung einer Bew an Fremde mit intensiveren persönl Interessen nicht entgegenstehen, überwiegen, kann eine auf § 4 Abs 1 AufG gestützte abweisl E ergehen. Diesen Kriterien einer ErmessensE genügt der vorliegende B nicht, weil er nicht anführt, von welchen persönl Interessen die bel Beh ausgeht und auch nicht erkennen lässt, welche öffentl Interessen an einer Verweigerung der Bew diesen gegenüberstehen.

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