§ 2 BPersVG
Personalvertretung 22.01.1996, A 57-PVAK/95
Die PersV hat auch für die Befolgung des „Sicherstellungserlasses" einzutreten, nach welchem Mehrdienstleistungen auf alle in Frage kommenden Lehrer etwa gleichmäßig aufzuteilen sind. Der DStA wird im Allgemeinen gesetzwidrig handeln, wenn er einer Lehrfächerverteilung zustimmt, die im Widerspruch zu diesem Erlass steht.