§ 2 Abs 4 AuslBG (Beschäftigung, Begiff, Gesellschafter, Feststellungsverfahren; keine Unsachlichkeit, Beurteilung der beabsichtigten Tätigkeit nach der wahren Absicht der Parteien)
Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG (Kompetenzbestimmung, Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache, Arbeitsrecht; keine Kompetenzwidrigkeit durch Fehlen einer Ausnahme für Land- und Forstarbeiter)