§ 121 Abs 1 WRG (Überprüfungsverfahren, Prüfung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung; Auflagen zur Beweissicherung kein Zusammenhang mit der Anlagenausführung)
VwGH 10.06.1997, 97/07/0016
Thema des wasserrechtl ÜberprüfungsVerf war die Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bew. Selbst wenn die im BewB angeführte Auflage, monatl Messungen als Beweissicherung für die Quellsführung durchführen zu lassen, nicht ausgeführt wurde, hinderte dies nicht die Übereinstimmung der ausgeführten mit der bew Anlage. Die im Punkt 5 der Vorschreibungen des wasserrechtl BewB enthaltene Beweissicherungsmaßnahme steht in keinem Zusammenhang mit der Ausführung der Anlage.