§ 21a Abs 2 WG (Abänderung von Bewilligungen, Vorschreibung konkreter Maßnahmen, Fristsetzung zur Erfüllung der Maßnahmen; unmögliche Erfüllung innerhalb der gesetzten Frist)
VwGH 10. 6 1997, 97/07/0045
Die bel Beh geht davon aus, dass für die Verfüllung einer Grube 55.000 m3geeignetes Material erforderl sind und dass tägl 20 Lastenzüge 20 m3das Verfüllmaterial transportieren können. Bei der Fristsetzung hat sie eine Nettoverfülldauer von 112 Tagen in der Weise zugrunde gelegt, dass von einer 5-Tage-ArbWoche ausgegangen wurde.

