§ 5 Abs 1 VStG (Schuld, Ungehorsamsdelikt, Vermutung des Verschuldens, Widerlegbarkeit; hier keine bei Vertrauen auf Einstellung eines Strafverfahrens wegen gleichem Delikt bzw auf billigender Praxis der Verwaltungsbehörden)
§ 366 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (genehmigungsloses Betreiben einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage)