§ 19 VStG (Strafbemessung; Fahrlässigkeitsdelikt, vorsätzliche Begehung, Erschwerungsgrund; Verhinderung weiterer nachteiliger Folgen, Rückschluss auf geänderte innere Haltung des Täters, Verminderung des objektiven Gewichtes der Tat)
§ 367 Z 25 GewO 1994 (Betriebsanlagenbescheid, Auflagenverletzung)