§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, nachträgliche Auflagenvorschreibung, Verhältnismäßigkeitsgebot, Interessensabwägung, notwendige Ermittlungen)
§ 79 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, nachträgliche Auflagenvorschreibung, zugezogener Nachbar, unterschiedlicher Interessensschutz; Notwendige Feststellung des Zeitpunktes der Erlangung der Nachbarstellung)