§ 19 FrG (Ausweisung; Schutz des Privat- und Familienlebens; starke Integration und bestehende Familienbande einerseits; 4jähriger unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; Schaffung der aus Eheschließung und Beschäftigung resultierenden persönlichen Interessen während unrechtmäßigen Aufenthalts)
VwGH 13.03.1997, 96/18/0151