§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung; unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes begründet für sich noch keinen rechtmäßigen Aufenthalt)
VwGH 13.03.1997, 96/18/0544
Was das Vorliegen der nach § 17 Abs 1 FrG maßgebl Voraussetzung anlangt, so hat die bel Beh entgegen der Beschwerdeauffassung den Aufenthalt des Bf im Bundesgebiet zu Recht als unrechtmäßig qualifiziert. Im Hinblick darauf, dass - worauf die bel Beh zutreffend hingewiesen hat - mit der Aufhebung des über den Bf verhängten Aufenthaltsverbotes keine Aufenthaltsbewilligung verbunden war und der Bf - von der Beschwerde unwidersprochen - auch in der Folge eine derartige Bewilligung nicht erhalten hat, reicht der im Zeitpunkt der bekämpften E andauernde unrechtmäßige Aufenthalt bis 10. 6. 1993, dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Vollstreckungsaufschubes, zurück. Dass nach Ansicht des Bf „mein unbewilligter (unrechtmäßiger) Aufenthalt ledigl Folge der unzutreffenden Gesetzeshandhabung der AufenthaltsBeh war“, vermag daran nichts zu ändern, ist doch dieser Behauptung die Rechtskraft des bereits erwähnten B des BMI vom 10. 1. 1996 betreffend die Abweisung des A des Bf auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung entgegenzuhalten. Abw.