§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Voraussetzungen der Erlassung; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; Beurteilung des Gesamt-Fehlverhaltens)
§ 18 Abs 2 Z 1 und 2 FrG (bestimmte Tatsache; dreimalige Übertretung fremdenrechtlicher Bestimmungen sowie eine gerichtliche Bestrafung)