§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; Berücksichtigung der Ergebnisse des Asylverfahrens)
VwGH 26.06.1997, 95/21/0138
Im Verf über einen FeststellungsA gem § 54 FrG ist die Berücksichtigung der Ergebnisse des AsylVerf in Ansehung des § 37 Abs 2 FrG nicht unzul, ja vielmehr naheliegend.