§ 37 Abs 1 FrG (Abschiebung, Unzulässigkeit, ua bei Gefahr einer unmenschlichen Behandlung; drei Jahre alte Informationen)
§ 37 Abs 2 FrG (Abschiebung, Unzulässigkeit, ua bei Bedrohung des Lebens aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität etc; Beitritt eines Staates zur Genfer Flüchtlingskonvention, keine Gewähr der Beachtung des Refoulement-Verbotes)