§ 9 Abs 1 lit g Sbg BauPolG (Baubewilligung, Versagungsgründe; Verletzung eines subjektivöffentlichen Rechts einer Partei; demonstrative Aufzählung; Vorschriften über die Lage und Höhe eines Gebäudes; Verfahren über Bauplatzerklärung; subjektives Recht auf gesetzmäßige Festsetzung der Abstände, Gebäudehöhe und Ausnützbarkeit des Bauplatzes, aber kein subjektives Recht auf Einhaltung des § 12 )