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VwGH 27. 6. 1997, 94/05/0291 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1998/1085ZfV 1998, 490

§ 120 Abs 3 Nö BauO (Baulandbereiche, in denen keine Regelung der Bebauung getroffen; Geltung der für die vorherrschende Bebauung geltenden Bestimmungen; Anwendung im Fall der Feststellung der Gesetzwidrigkeit des örtlichen Raumordnungsprogrammes für ein bestimmtes Grundstück)

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