§ 38 Stmk BauG 1995/59 (Benützungsbewilligung; Übereinstimmung der baulichen Anlage mit Bewilligung; geringfügige Abweichungen)
§ 119 Abs 1 Stmk BauG 1995/59 (Übergangsbestimmung; rechtskräftige Bewilligungen unberührt)
§ 119 Abs 7 Stmk BauG 1995/59 (nach Bauordnung 1968 bewilligtes Gebäude, Abweichung von der Bewilligung; Erteilung der Benützungsbewilligung, wenn ausgeführte Anlage nach Baugesetz bewilligungsfähig; Baubewilligung nach Bauordnung 1968 vorausgesetzt; konsensloser Bau nicht sanierungsfähig)