§ 138 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag; Adressat, derjenige, der eigenmächtig eine Neuerung vorgenommen hat; Heranziehung des Grundeigentümers; Kriterien im Verhältnis zu Abs 4)
§ 138 Abs 4 WRG (ebenso; Heranziehung des Liegenschaftseigentümers, wenn er ua die Neuerung ausdrücklich gestattet oder der Ablagerung zugestimmt oder sie freiwillig geduldet und ihm zumutbare Abwehrmaßnahmen unterlassen hat)