§ 27 Abs 1 MRG (verbotene Vereinbarungen)
§ 27 Abs 3 MRG (ebenso; nach Abs 1 unzulässige Leistung; Rückforderung)
§ 27 Abs 4 MRG (ebenso; Verstoß; Verwaltungsübertretung; keine Bindung an Entscheidung der Schlichtungsstelle hinsichtlich Rückforderung des zu Unrecht Geleisteten)