§ 19 Abs 3 Z 2 lit a VfGG (Zurückweisung wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des VfGH; Entscheidung des VfGH - außerhalb von Wiederaufnahme und Wiedereinsetzung - endgültig und nicht mit Rechtsmittel anfechtbar)
§ 35 Abs 1 VfGG (ZPO, sinngemäße Anwendung; keine Anwendung der Bestimmungen über die Gerichtsferien)