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VfGH 16. 6. 1997, B 398/97 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/536ZfV 1998, 217

§ 15 Abs 2 VfGG (Antrag, Inhalt, ua bestimmtes Begehren; Fehlen ist inhaltlicher Mangel der Beschwerde)

VfGH 16.06.1997, B 398/97

Das Fehlen des Begehrens auf Aufhebung des bekämpften B ist als (notwendiges) Beschwerdeelement nach der stRsp des VfGH (vgl zB VfSlg 9798/1983, 11.583/1987, 12.429/90, VfGH 26.11.1990 B 1162/90, VfSlg 12.958/91) nicht als bloßes Formgebrechen, sondern als inhaltl Mangel der Beschw zu beurteilen, der eine Verbesserung nach § 18 VfGG 1953 nicht zulässt. Zurückw.

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