§ 19 Abs 3 Z 2 lit b VfGG (Zurückweisung wegen Fristversäumung)
§ 82 Abs 1 VfGG (Beschwerdefrist, keine Unterbrechung durch eine Bestellung zum Verfahrenshilfevertreter vor dem VwGH)
§ 26 Abs 3 VfGG (Beschwerdefrist; Hemmung, neuerlicher Lauf durch Bestellung des Vertreters zur Verfahrenshilfe bzw mit Abweisung des Verfahrenshilfeantrages)