§ 39 Abs 1 Z 2 AlVG (Anspruch auf Sondernotstandshilfe eines Elternteils bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bei nichtvorhandener Unterbringungsmöglichkeit und fehlender Möglichkeit der Beschäftigung)
§§ 2, 3 SondernotstandshilfeV (Betragsanteil der Gemeinden)