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VfGH 29. 9. 1997, B 436/96 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 1998/524ZfV 1998, 213

§ 23 Abs 5 Gesamtvertrag der österreichischen ÄrzteK mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (Einwendungen gegen die Honorarabrechnung, Geltendmachung bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern binnen 6 Monaten nach dem Einlagen der Rechnung)

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