§ 67 Abs 5 idF BGBl 1986/111 ASVG (Haftung für Sozialversicherungsbeiträge bei Betriebsveräußerung; keine sachlichen Gesichtspunkte für die Privilegierung nur des Sozialversicherungsträgers als Gläubiger des Betriebsvorgängers bei Veräußerung des Betriebes allein im Ausgleichs-, nicht aber auch im Konkursverfahren)
VfGH 30.11.1996 G, 1381, 1382/95