§ 34 Abs 2 VwGG (Mängelbehebungsauftrag; Teilerfüllung nicht hinreichend)
VwGH 19.02.1997 96/21/0952
Da auch eine bloße Teilerfüllung des Ergänzungsauftrages als Zurückziehung der Beschw gilt, war das Verf gem §§ 33 Abs 1, 34 Abs 2 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschw einzustellen.