§ 46 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; irrtümliche Annahme der Beschwerdeerhebung; Organisationsverschulden, keines)
VwGH 14.05.1996, 96/19/0632
Während des Urlaubes des Vertreters des ASt hat die Vertreterin seiner ebenfalls urlaubsbedingt abwesenden Sekretärin irrtüml den im Akt erliegenden BeschwEntwurf für einen Durchschlag der Originalbeschw angesehen und den Akt nicht dem Kanzleikollegen zum vorgemerkten Termin vorgelegt. Sie hat auch - weisungswidrig - den Fristvormerk im Terminkalender abgehakt und dem Kanzleikollegen gegenüber bestätigt, dass die Beschw bereits eingebracht worden sei.