§§ 51 ff FrG (Schubhaftsbeschwerde an den UVS; Bindung an rechtskräftiges Aufenthaltsverbot, keine Berücksichtigung familiärer Beziehungen im Rahmen der Schubhaftprüfung)
VwGH 04.10.1996, 95/02/0394
Die bel Beh hatte im Rahmen der SchubhaftBeschw nur zu prüfen, ob das für die Festnahme und Anhaltung in Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung eine (mittelbare) Tatbestandswirkung erzeugende durchsetzbare Aufenthaltsverbot nach wie vor aufrecht war oder nicht. Da dies zutraf (rk abgeschlossenes AufenthaltsverbotsVerf) war sie an das Bestehen desselben gebunden und hatte davon auszugehen (VwGH 25.11.1994, 94/02/0103).