§ 50 Wr BauO (Verkehrsflächen, Erwerb von unentgeltlich abzutretenden Grundstücken durch Gemeinde; Verpflichtung zum Kostenersatz bei Verpflichtung zum Ansuchen um Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen; Anwendbarkeit bei Erwerb der Grundflächen gegen Mehrleistungsentschädigung)
§ 51 Abs 10 Wr BauO (Anliegerbeiträge, Bemessung, Verjährung; drei Jahre)