§ 6 Abs 5 Nö BauO (Entfernung der Straßenfluchtlinien voneinander)
§ 10 Abs 3 Nö BauO (Teilungsplan, Anforderungen; Eintragung der Straßenfluchtlinien und Baufluchtlinien, der Breite der Verkehrsfläche)
§ 118 Abs 9 Nö BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; allfälliges Recht auf Einhaltung einer Mindestfahrbahnbreite nicht Gegenstand eines Baubewilligungsverfahrens)