Stmk BauO 1968 (Baubewilligung, antragsbedürftiger Verwaltungsakt, aufgrund vorgelegter Pläne, Umbau; Zugrundelegung der Pläne nur bei im Wesentlichen unbestrittenem Sachverhalt; Einwände des Nachbarn hinsichtlich der Annahme des Bestehens von Feuermauern)
§ 37 AVG (Ermittlungsverfahren, Ziel; Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts)